Förderung


Die aktuelle Förderperiode wurde gemäß Verordnung (EU) Nr. 2020/2220 (Übergangsverordnung) um zwei Jahre bis 2022 verlängert. Das EPLR 2014-2020 behält daher für die Jahre 2021 und 2022 weiter seine Gültigkeit.

Folgende Vorhaben führen wir im Rahmen des ELER geförderten AUK-Programms auf dem Acker- und Grünland durch.

Außerdem beantragten wir die Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014) vom 15.12.2014

Vorhaben:

AL.1 Grünstreifen auf Ackerland
Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.1 Grünstreifen auf Ackerland" konnte durch die ganzjährige Bodenbedeckung ein Beitrag zum Wasser-und Erosionsschutz auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden

AL.3 umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter-und Leguminosenanbaus
Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.3 umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter-und Leguminosenanbaus" konnte durch den ganzjährigen Wachstumsprozess der Ackerfutterpflanzen die Nährstoffauswaschung eingedämmt und ein Nitratrückhalt erreicht werden. Außerdem bewirkte die ganzjährige Bedeckung eine Bodenstabilisierung und dient somit dem Erosionsschutz. Weiterhin wurde ein Beitrag zur Bodenfruchtbarkeit durch besonders nachhaltige Produktionsverfahren auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet.

AL.4 Zwischenfrüchte
Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.4 Zwischenfrüchte" konnte durch eine optimale Bodenbedeckung und intensive Durchwurzelung zur Verminderung der Bodenerosion und des Nährstoffaustrags auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen beigetragen werden. Die biologische Aktivität des Bodens wurde gefördert und eine verbesserte Bodenstruktur hergestellt.

AL.6 naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung
Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.6 naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung" konnte die Erhaltung und Entwicklung der massiv gefährdeten Ackerwildkrautflora bewirkt werden. Des Weiteren konnte zur Sicherung der Biologischen Vielfalt sowie Schaffung von Brut-und Nahrungslebensräumen zu schützender Vögel der Feldflur beigetragen werden.

AL.7 überwinternde Stoppel
Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.7 überwinternde Stoppel" konnte eine Verbesserung des Nahrungsangebots für Vogelarten von Spätsommer bis Winter auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen erreicht werden. Somit wurde ein Beitrag zur Sicherung der Biologischen Vielfalt geleistet.

GL.1 Artenreiches Grünland -ergebnisorientierte Honorierung
Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.1 Artenreiches Grünland -ergebnisorientierte Honorierung" konnte ein Beitrag zum Erhalt von artenreichem Grünland mit mäßig hohem bis sehr hohem Naturschutzwert auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde auch zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.

GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis
Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis" konnte ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFH-Lebensraum-und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden.

GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung
Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung" konnte ein Beitrag zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Weidelandgebieten mit hohem Naturschutzwert geleistet werden. Durch den Erhalt und die Entwicklung artenreicher Magerrasenbiotope, Heiden und sonstiger Offenlandhabitate wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen und an der Wahrung der Kulturlandschaft mitgewirkt.

GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung
Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung" konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.

Insektenschutz und Artenvielfalt (FRL ISA/2021)
I_GL Partielle Mahd auf dem Grünland – zweischürige Mahd

Vorhaben: Anschaffung von zugelassener Mäh- und Umschlagtechnik für ISA und AUK
Dafür erhielten wir nun die Bewilligung. (Februar 2023)
Das ermöglicht uns, sowohl die Maßnahmen nach der Richtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt (FRL ISA/2021) als auch die neue Herausforderung bei der Bewirtschaftung unserer Naturschutzgebiete nach der Richtlinie (FRL AUK/2023) durchzuführen.
Dabei geht es vor allem um die Anschaffung neuer Fingerbalkenmähtechnik mit einem angepassten Schlepper und neuer Technik zur Beräumung dieser Flächen.

Antrag auf Gewährung von Ausgleichszulage gemäß VO(EU) 1305/2013
Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor-und nachgelagerten Bereich gesichert werden.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.